Die Bestattung

Wir bieten ihnen verschiedene Arten von Bestattungen an:

Erdbestattung

Erdbestattung

Die Erdbestattung kennt man hier als die ursprünglichste Art der Bestattung. Der Verstorbene wird im Sarg in verschiedenen Grabarten beigesetzt. Es werden sowohl kirchliche als auch freie Bestattungen angeboten und die klassischen Gepflogenheiten, wie das Nachwerfen von Erde und/oder Blumen, sowie die Aussegnung des Grabes vorgenommen.

Auf den Meerbuscher Friedhöfen gibt es Reihengräber, Wahlgräber, Wiesengräber, sowie anonyme Gräber.

  • Im Reihengrab kann 1 Sarg beerdigt werden. Das Grab ist nicht nach 25 Jahren Ruhefrist weiter zu erwerben. Es darf ein Stein aufgestellt werden.
  • Im Wahlgrab kann 1 Sarg und 2 Urnen beigesetzt werden. Das Grab kann nach 25 Jahren weiter im Familienbesitz verbleiben und wird neu aufgekauft. Grabsteine und Grabplatten sind erlaubt, auch Einfassungen des Grabes sind möglich.
  • Im Wiesengrab können 1 Sarg und 1 Urne beigesetzt werden. Es dürfen Grabsteine aufgestellt werden, allerdings ist keine Bepflanzung erlaubt. Die Pflege der Rasengräber obliegt der Stadt Meerbusch und ist im Preis des Grabes enthalten.
  • Beim anonymen Grab darf kein Angehöriger bei der Beisetzung dabei sein. Es wird keine Gedenkmöglichkeit gegeben.
Erdbestattung

Die alte Tradition einer Bestattung mit einer Kutsche ist bei uns optional zu buchen.

Urnenbestattung

Urnenbestattung

Eine Trauerfeier kann mit dem Sarg vor der Einäscherung auf den Friedhöfen oder im Krematorium Willich erfolgen. Alternativ ist auch eine Trauerfeier mit der Urne auf den Friedhöfen möglich.

Bei der Urnenbestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer Urne in verschiedenen Urnengrabarten beigesetzt. Die vorher stattfindende Einäscherung erfolgt nach einer ärztlichen Untersuchung durch einen Amtsarzt im Sarg im Krematorium. Auch bei dieser Bestattungsart kann sowohl eine kirchliche, als auch freie Bestattung durchgeführt werden. Zur Einäscherung muss schriftlich vom Verstorbenen oder deren Angehörigen handschriftlich zugestimmt werden.

Auf den Meerbuscher Friedhöfen gibt es Urnenreihengräber, Urnenwahlgräber, Urnenwiesengräber, Urnenanonymgräber sowie ein Aschenstreufeld.

  • Das Urnenreihengrab ist nur für 1 Urne und 25 Jahre Nutzungsdauer vorgesehen.
  • Das Urnenwahlgrab ist für max. 4 Urnen vorgesehen und ist auch nach 25 Jahren Nutzung noch weiter aufzukaufen. Es kann ein Grabstein oder eine Grabplatte aufgestellt werden.
  • Das Urnenwiesengrab ist für bis zu 2 Urnen bestimmt und auch nach 25 Jahren Nutzung noch weiter aufzukaufen. Es ist möglich eine Grabplatte aufzulegen. Die Pflege des Grabes obliegt der Stadt Meerbusch und ist im Preis enthalten.
  • Das Urnenanonymgrab ist nur für 1 Urne bestimmt und es darf kein Angehöriger bei der Beisetzung dabei sein. Es wird keine Gedenkmöglichkeit gegeben.
  • Beim Aschenstreufeld wird die Asche unter dem Rasen ausgestreut. Bei dieser Bestattungsart darf nur der Verstorbene zu Lebzeiten die Einwilligung zur Verstreuung geben. 
Seebestattung

Seebestattung

Die Seebestattung stellt ebenfalls eine traditionsreiche Form der Bestattung dar, insbesondere bei einer persönlichen Verbindung zum Meer. Zu einer würdigen Seebestattung gehört die Beisetzung der Urne außerhalb der Dreimeilenzone auf dem Gebiet der Nordsee oder Ostsee durch einen Seebestatter und Reeder. Es gibt sowohl stille Feiern zur See, eine Art anonyme Seebestattung, sowie auch eine Trauerfeier mit Angehörigen auf See . Zu einer würdigen Seebestattung gehört die Beisetzung der Urne zu Wasser nach erfolgter seemännischer Zeremonie, verbunden mit einer Ansprache sowie der Möglichkeit der Angehörigen an der Beisetzungsfeier teilzunehmen. Im Anschluß an die Beisetzung erhalten die Angehörigen eine Dokumentation des Bestattungsortes in Form einer Seekarte.